Lassen das am 1. September 2023 in Kraft tretende neue Datenschutzgesetz, die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen Sie nachts schlecht schlafen, weil Sie noch einige Aufgaben auf dem Zettel haben? Dann können Sie sich jetzt zurücklehnen. Denn wir haben uns für Sie als Google-Cloud-Kunde oder -Interessent weitergebildet und unterstützen Sie in technischen Fragen pragmatisch. Immerhin ist die IT-Infrastruktur essenziell für sichere Daten.
„Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ heissen die Zauberwörter, die viele aufgrund ihrer Komplexität zum Verzweifeln bringen, aber unsere Augen als Cloud Consultants und Cloud Engineers eines Google Cloud Partners leuchten lassen. Denn damit beschäftigen wir uns leidenschaftlich gern. Bei „Privacy by Design“ handelt es sich um grundsätzliche Technikgestaltung inklusive Massnahmen und „Privacy by Default“ meint hier die Standard-Konfigurationseinstellung auf „most private“ – also die Auswahl der datenschonendsten Option für das Data Subject. Nur, wenn die IT-Infrastruktur so organisiert ist, dass sie personenbezogene Daten jederzeit angemessen schützt, lassen sich die Bestimmungen im Datenschutzgesetz samt Massnahmen zur Umsetzung einhalten. Beispiele sind:
Um all diese und weitere Aufgaben im Zusammenhang mit Ihrer IT-Infrastruktur kümmern wir uns gern. Konzentrieren Sie sich beruhigt auf die weniger komplexen Steps! Damit Sie an alles Wichtige denken, haben wir eine Checkliste für Sie am Start.